
Mitgestalten statt nur dabei sein – Kandidieren Sie für die Kirchengemeindevertretung in Trünzig.
Unsere Gemeinde lebt von Menschen, die Verantwortung übernehmen, mitgestalten und ihren Glauben in die Gemeinschaft einbringen. In diesem Jahr steht am 13.09.2026 die Wahl des Kirchenvorstandes im Kirchspiel und der Kirchgemeindevertretungen in den Gemeinden an, ein wichtiger Moment für die Zukunft und Ausrichtung unseres Gemeindelebens.
Wir möchten Sie herzlich ermutigen, sich als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl zu stellen.
Die Mitarbeit in der Kirchgemeindevertretung bietet die Möglichkeiten,
- das geistliche und gemeinschaftliche Leben aktiv mitzugestalten,
- wichtige Entscheidungen für unsere Gemeinde zu treffen,
- eigene Ideen einzubringen und umzusetzen,
- Verantwortung im Sinne unseres Glaubens zu übernehmen.
Dabei sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich – entscheidend sind Glaube, Interesse, Engagement und die Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft einzusetzen. Unterschiedliche Perspektiven, Lebenswege und Fähigkeiten bereichern die gemeinsame Arbeit und sind ausdrücklich willkommen.
Wahltag
Am 13. September 2026 werden in allen Kirchgemeinden unseres Kirchspiels ein neuer Kirchenvorstand und neue Kirchgemeindevertretungen gewählt. Die Gemeindeglieder entscheiden mit, wer Verantwortung für die Gemeinde und das Kirchspiel übernimmt. Der Wahltag gilt für alle zwölf Kirchgemeinden des Kirchspiels Crimmitschau-Werdau.
Kirchenvorstand des Kirchspiels
Jede Kirchgemeinde hat einen Platz im Kirchenvorstand des Kirchspiels. Diese besteht aus 12 gewählten Mitgliedern, 3 berufenen Mitgliedern und den Pfarrerinnen und Pfarrer (von Amts wegen).
Kirchgemeindevertretung
Jede Kirchgemeinde wählt ihre eigene Kirchgemeindevertretung. Sie regelt die Aufgaben der Kirchgemeinde vor Ort, entscheidet selbstständig über das Gemeindebudget, kann Anträge an den Kirchenvorstand stellen und wird bei allen Entscheidungen einbezogen.
Eine engagierte Kirchgemeindevertretung ist die eine wichtige Basis der Kirchgemeindearbeit vor Ort.
Wahlberechtigt sind ...
... Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, konfirmiert oder als Erwachsener getauft sind und in der Wählerliste eingetragen sind (§ 4 KVBO).
Nicht wahlberechtigt sind Personen unter vollständiger Betreuung für alle ihre Angelegenheiten.
Kandidieren darf, ...
... wer am Wahltag 18 Jahre oder älter ist, wahlberechtigt ist, eine christliche Lebensführung praktiziert, bereit ist, das Gelöbnis abzulegen, nicht ordiniert oder im Probedienst ist (§ 5 KVBO) und erweitertes Führungszeugnis vorlegt (bis 29.11.2026).
Ehegatten, Eltern & Kinder sowie Geschwister können nicht gemeinsam im selben Kirchenvorstand sitzen.
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Die Briefwahlunterlagen sind im Kirchgemeindebüro erhältlich.
Zeitplan
Ein detailierter Zeitplan in Vorbereitung der KV-Wahl ist hier nachzulesen: https://kirchenvorstand-sachsen.de/zeitplan-zur-wahl/
| Datum | Thema |
|---|---|
| Mai bis 19.07.2026 | Wählerliste ausgelegt: Gemeindemitglieder haben die Möglichkeit, die Wählerliste vor Ort einzusehen. Darin sind alle wahlberechtigten Wähler aufgelistet. |
| bis 02.08.2026 | Eingang der Wahlvorschläge: Kanditaten reichen ihre Vorschlagsliste mit mindesten fünf Unterstützerunterschriften ein |
| 07.08.-06.09.2026 |
Kandidatenvorstellung: In den jeweiligen Kirchgemeinden vor Ort. |
| bis 08.09.2026 | Beantragung der Briefwahl im Pfarrbüro |
| 13.09.2026 | Durchführung der Wahl im Anschluss an den Gottesdienst |